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Oberstufenzentrum Landkreis Teltow-Fläming
2. Hausordnung
2.1. Schulhöfe sind keine Parkplätze für Kraftfahrzeuge. Benutzen Sie die gekennzeichneten Parkflächen und die im Umfeld angebotenen öffentlichen Parkmöglickkeiten. Für Fahrräder befinden sich auf dem Schulgelände Fahrradständer.
2.2. Wertgegenstände, hochwertige Bekleidung und größere Geldbeträge sollten nicht in die Schule mitgebracht werden, weil dafür bei Verlust keine Haftung übernommen wird. Diebstähle sind sofort beim Lehrer zu melden. Fundsachen geben Sie bitte im Schulbüro ab.
2.3. Wer Schuleigentum vorsätzlich beschädigt, wird finanziell zur Verantwortung gezogen. In schwerwiegenden Fällen erfolgt eine Strafanzeige. Melden Sie alle Schäden, die Sie zu Beginn des Unterrichts in Ihrem Klassenraum feststellen, dem Lehrer.
2.4. Jeder hat in der Schule auf Sauberkeit zu achten. Hinterlassen Sie den Schulhof und die Klassenräume in einem ordentlichen Zustand. Nach Belegungsschluss sind die Stühle auf die Tische zu stellen oder einzuhängen, damit die Räume problemlos gereinigt werden können.
2.5. Für Schüler, die verkehrsbedingt längere Zeit vor Unterrichtsbeginn anreisen müssen, sind die Schulgebäude ab 07:00 Uhr geöffnet.