Oberstufenzentrum Landkreis Teltow-Fläming
Schul- und Hausordnung des Oberstufenzentrums Teltow Fläming
Das Zusammenleben und erfolgreiche Lernen in einer größeren Gemeinschaft - wie es das Oberstufenzentrum darstellt - ist nur möglich, wenn alle Schülerinnen, Schüler, Lehrer und das schulische Personal verantwortungsbewusst auftreten und bereit sind, die Rechte anderer bei gegenseitiger Rücksichtnahme zu achten und Bereitschaft zur Ordnung, Sicherheit sowie gewaltfreiem und tolerantem Miteinander zeigen.
Die Grundzüge der Rechte und Pflichten sind im Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg vom 12.04.1996, Teil 5, Schulverhältnis, Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften, § 44 - Recht und Pflichten aus dem Schulverhältnis festgelegt.
Allgemeine Hinweise
Der Geltungsbereich der Schul- und Hausordnung bezieht sich auf die nachfolgend genannten Schulobjekte:
> Luckenwalde, An der Stiege 1
> Luckenwalde, Schieferling 11
> Ludwigsfelde, Am Birkengrund und Brandenburgische Straße
Die Schul- und Hausordnung wird durch spezielle Ordnungen wie Brandschutz-, Alarm-, Sporthallen-, und Fachraumordnungen ergänzt.
Veränderungen an den in Trägerschaft des Landkreises befindlichen Schulkomplexen (Schulhof, Gebäude, Räume, Flure u.a.) sind nach Antrag über die Schulleitung und Genehmigung des Schulverwaltungsamtes möglich.
Die Schul- und Hausordnung wurde in den verschiedenen Mitwirkungsgremien des OSZ beraten und durch Beschluss der Schulkonferenz für alle Schulangehörigen verbindlich erklärt. Alle Schüler und Lehrer haben das Recht Vorschläge zur Gestaltung des Schullebens am OSZ einzubringen.
Beim Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausenzeiten besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.
Verstöße gegen die schulische Ordnung und aus dem Schulleben sich ergebende Konflikte werden auf der Grundlage der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im Schulgesetz für das Land Brandenburg behandelt. Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung können mit für die Schule gemeinschaftsdienlichen Aufgaben durch die Schulleitung oder eine Abteilungsleitung belegt werden.
Besucher/-innen müssen sich im Sekretariat anmelden und benötigen für den Aufenthalt auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude die Erlaubnis der Schul- oder Abteilungsleitung. Wenn Schüler/-innen mit nicht angemeldeten Personen im Schulgebäude angetroffen werden, stellt dies einen Verstoß gegen die Schul- und Hausordnung dar.