Oberstufenzentrum Landkreis Teltow-Fläming
3. Allgemeine Hinweise (Stand: September 2022)
3.1. Der Geltungsbereich der Schul- und Hausordnung bezieht sich auf die nachfolgend
genannten Schulobjekte:
-
Luckenwalde, An der Stiege 1
- Luckenwalde, Schieferling 11
- Luckenwalde/Wohnheim, R-Breitscheidstr. 112
- Ludwigsfelde, Am Birkengrund 1
- Ludwigsfelde Brandenburgische Straße 100
3.2. Neben der Schul- und Hausordnung müssen weitere Ordnungen/ Pläne wie
beispielsweise:
•
Brandschutzverordnung
• Notfallpläne
• Hygienekonzept
• Vorgabe Arbeiten im Labor/ Küche
• Sporthallenordnung
• PC-Raum Nutzung
beachtet werden.
3.3. Veränderungen an den in Trägerschaft des Landkreises befindlichen Schulkomplexen
(Schulhof, Gebäude, Räume, Flure u.a.) sind nach Antrag über die Schulleitung und
Genehmigung des Schulverwaltungsamtes möglich.
3.4. Die Schul- und Hausordnung wurde in den verschiedenen Mitwirkungsgremien des OSZ
beraten und durch Beschluss der Schulkonferenz für alle Schulangehörigen verbindlich erklärt.
Alle Schüler*innen und Lehrer*innen haben das Recht Vorschläge zur Gestaltung des
Schullebens am OSZ einzubringen.
3.5. Beim Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausenzeiten besteht
grundsätzlich kein Versicherungsschutz.
4. Verstöße
Verstöße gegen die schulische Ordnung und aus dem Schulleben sich ergebende Konflikte
werden auf der Grundlage der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im Schulgesetz für das
Land Brandenburg behandelt. Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung können mit für die
Schule gemeinschaftsdienlichen Aufgaben durch die Schulleitung oder eine Abteilungsleitung
belegt werden.
5. Schulfremde Personen
Besucher*innen müssen sich im Sekretariat anmelden und benötigen für den Aufenthalt auf
dem Schulgelände oder im Schulgebäude die Erlaubnis der Schul- oder Abteilungsleitung.
Wenn Schüler*innen mit nicht angemeldeten Personen im Schulgebäude angetroffen werden,
stellt dies einen Verstoß gegen die Schul- und Hausordnung dar.
Bettina Mitius Margret Hornung Ines Schmager
Schulleiterin Verwaltungsleiterin Vorsitzende d. Schulkonferenz