Oberstufenzentrum Landkreis Teltow-Fläming
Berufsvorbereitung, Übergangsqualifizierung, BFSG*, BFSG Plus
Ziel:
Umsetzung der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) in den Bildungsgängen zur Vertiefung der Allgemeinbildung und zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder Berufsausbildungsvorbereitung gemäß Verordnung über die Bildungsgänge der Berufsschule (Berufsschulverordnung - BSV) vom 28. April 2016 (GVBl. II Nr. 21)
Vorrangiges Ziel in den Bildungsgängen zur Umsetzung berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen nach Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung ist die Vorbereitung und Eingliederung in Ausbildung, um die Teilnehmenden nachhaltig in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren. Den Schülerinnen und Schülern wird eine Vertiefung der Allgemeinbildung, eine Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder Berufsausbildungsvorbereitung angeboten. (Abl. MBJS/17, [Nr. 17], S.222)
- Berufliche Orientierungsphase,
- Ermöglicht den Erwerb des Schulabschlusses BBR,
- Berufsschulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet wird. (§ 39 BbgSchulG),
)* Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I