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Oberstufenzentrum Landkreis Teltow-Fläming
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1. Schulordnung des OSZ-TF (Stand: September 2022)

1.1. Die Schüler*innen und Auszubildenden sind verpflichtet, den Schülerausweis bei sich zu führen und auf Verlangen eines/r Beschäftigten des Hauses vorzulegen.

1.2. Verhalten Sie sich Ihren Mitschüler*innen, Lehrer*innen sowie schulischem Personal gegenüber so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit, Achtung der Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Schulgemeinschaft sind erforderlich. Wer sich in der Schulgemeinschaft zurechtfindet, kommt auch in anderen Gemeinschaften zurecht.

1.3. Schüler*innen und Auszubildende sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen und den Weisungen der Lehrkräfte nachzukommen. Der Unterrichtsraum darf während der Unterrichtszeit nur mit Zustimmung der Lehrkraft betreten bzw. verlassen werden.

1.4. Während der Öffnungszeiten unseres Schulbüros werden Sie von unseren Sachbearbeiterinnen in allen schulischen Angelegenheiten beraten.

1.5. Bleiben Sie vom Unterricht fern, so ist die Klassenleitung am selben Tag zu informieren und spätestens am 3. Tag sind schriftliche Belege über den Grund des Fernbleibens nachzureichen.

1.6. Erkranken Sie während der Unterrichtszeit, so melden Sie sich umgehend bei Ihrer unterrichtsführenden Lehrkraft. Diese entscheidet über weitere zu ergreifende Maßnahmen.

1.7. Erleiden Sie auf dem Schulweg oder während der Schulzeit einen Unfall, sind Sie umgehend zur Erstellung einer Unfallanzeige im Schulbüro verpflichtet.

1.8. Möchten Sie vom Unterricht beurlaubt bzw. freigestellt werden, müssen Sie zwei Wochen vorher einen schriftlichen Antrag stellen. Bei Auszubildenden ist außerdem die Genehmigung des Arbeitgebers erforderlich.

1.9. Der Unterricht beginnt und endet entsprechend dem Stundenplan der Klasse. Ist die Fachlehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht anwesend, benachrichtigen die Klassensprecher*innen die Sachbearbeiterinnen im Schulbüro. 

1.10. In den Pausen stehen Ihnen als Aufenthaltsmöglichkeiten Schulhof, Cafeteria und Foyers zur Verfügung. Flure und Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Mitgebrachte oder in der Mensa gekaufte Nahrungsmittel sind in der Mensa oder im sonstigen Pausenbereich zu verzehren.

1.11 Unterrichtsstörungen sind zu vermeiden. Handys, Smartphones, Tablets, eigene Laptops und andere elektronische Geräte sind nur dann im Unterricht einzusetzen, wenn es dem Unterrichtsprozess dienlich ist und die Fachlehrkraft die Nutzung ausdrücklich erlaubt. In allen anderen Situationen sind die o. g. Geräte auszuschalten und in der Schultasche aufzubewahren. Bei Zuwiderhandlungen sind die Lehrkräfte berechtigt, diese Geräte bis zum Unterrichtsende einzuziehen. 1.12. Alkohol, Drogen und andere Rauschmittel dürfen nicht in die Schule gebracht werden. Drogenhandel jeglicher Art wird zur Anzeige gebracht. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist das Rauchen verboten.

1.13. In Verantwortung zum Schutz anderer Personen sowie der eigenen Person ist es untersagt, Gegenstände, die für den Unterricht nicht erforderlich sind mitzubringen. Alle dem Waffengesetz unterliegenden Waffen, wie:    
    • Schusswaffen (z. B. Gas- und Schreckschusspistolen, Reizstoff-, Signal und Luftdruckwaffen, Nachbildung von Waffen);    
    • Hieb-, Stoß- und Wurfwaffen (z. B. Messer aller Art, Schlagringe, Schlagstöcke,     Stahlruten, Wurfsterne, Wurfpfeile);   
    • Gefährliche und waffenähnliche Gegenstände (z. B. Elektroschocker, Baseballschläger, Handschellen, Sprühdosen,
      Feuerwerkskörper) sind in der Schule verboten.

1.14. Rechtsextremistisches und fremdenfeindliches Verhalten ist untersagt. Die Schule bietet allen Schüler*innen Schutz vor Rassismus, Antisemitismus, Gewalt und Diskriminierung in jeder Form.

1.15. Die Nutzerordnung der Computereinrichtungen des OSZ ist unbedingt einzuhalten. Zuwiderhandlungen haben disziplinarische Maßnahmen zur Folge.