Oberstufenzentrum Landkreis Teltow-Fläming
1. Schulordnung des OSZ-TF (Stand: September 2022)
1.1. Die Schüler*innen und Auszubildenden sind verpflichtet, den Schülerausweis bei sich zu
führen und auf Verlangen eines/r Beschäftigten des Hauses vorzulegen.
1.2. Verhalten Sie sich Ihren Mitschüler*innen, Lehrer*innen sowie schulischem Personal
gegenüber so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Gegenseitige Rücksichtnahme,
Toleranz, Höflichkeit, Achtung der Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Schulgemeinschaft
sind erforderlich. Wer sich in der Schulgemeinschaft zurechtfindet, kommt auch in anderen
Gemeinschaften zurecht.
1.3. Schüler*innen und Auszubildende sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am
Unterricht teilzunehmen und den Weisungen der Lehrkräfte nachzukommen. Der
Unterrichtsraum darf während der Unterrichtszeit nur mit Zustimmung der Lehrkraft betreten
bzw. verlassen werden.
1.4. Während der Öffnungszeiten unseres Schulbüros werden Sie von unseren
Sachbearbeiterinnen in allen schulischen Angelegenheiten beraten.
1.5. Bleiben Sie vom Unterricht fern, so ist die Klassenleitung am selben Tag zu informieren
und spätestens am 3. Tag sind schriftliche Belege über den Grund des Fernbleibens
nachzureichen.
1.6. Erkranken Sie während der Unterrichtszeit, so melden Sie sich umgehend bei Ihrer
unterrichtsführenden Lehrkraft. Diese entscheidet über weitere zu ergreifende Maßnahmen.
1.7. Erleiden Sie auf dem Schulweg oder während der Schulzeit einen Unfall, sind Sie
umgehend zur Erstellung einer Unfallanzeige im Schulbüro verpflichtet.
1.8. Möchten Sie vom Unterricht beurlaubt bzw. freigestellt werden, müssen Sie zwei Wochen
vorher einen schriftlichen Antrag stellen. Bei Auszubildenden ist außerdem die Genehmigung
des Arbeitgebers erforderlich.
1.9. Der Unterricht beginnt und endet entsprechend dem Stundenplan der Klasse. Ist die
Fachlehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht anwesend, benachrichtigen die
Klassensprecher*innen die Sachbearbeiterinnen im Schulbüro.
1.10. In den Pausen stehen Ihnen als Aufenthaltsmöglichkeiten Schulhof, Cafeteria und
Foyers zur Verfügung. Flure und Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
Mitgebrachte oder in der Mensa gekaufte Nahrungsmittel sind in der Mensa oder im sonstigen
Pausenbereich zu verzehren.
1.11 Unterrichtsstörungen sind zu vermeiden. Handys, Smartphones, Tablets, eigene Laptops
und andere elektronische Geräte sind nur dann im Unterricht einzusetzen, wenn es dem
Unterrichtsprozess dienlich ist und die Fachlehrkraft die Nutzung ausdrücklich erlaubt. In allen
anderen Situationen sind die o. g. Geräte auszuschalten und in der Schultasche
aufzubewahren. Bei Zuwiderhandlungen sind die Lehrkräfte berechtigt, diese Geräte bis zum
Unterrichtsende einzuziehen.
1.12. Alkohol, Drogen und andere Rauschmittel dürfen nicht in die Schule gebracht werden.
Drogenhandel jeglicher Art wird zur Anzeige gebracht. Im Schulgebäude und auf dem
Schulgelände ist das Rauchen verboten.
1.13. In Verantwortung zum Schutz anderer Personen sowie der eigenen Person ist es
untersagt, Gegenstände, die für den Unterricht nicht erforderlich sind mitzubringen. Alle dem
Waffengesetz unterliegenden Waffen, wie:
• Schusswaffen (z. B. Gas- und Schreckschusspistolen, Reizstoff-, Signal und Luftdruckwaffen, Nachbildung von Waffen);
• Hieb-, Stoß- und Wurfwaffen (z. B. Messer aller Art, Schlagringe, Schlagstöcke,
Stahlruten, Wurfsterne, Wurfpfeile);
• Gefährliche und waffenähnliche Gegenstände (z. B. Elektroschocker, Baseballschläger, Handschellen, Sprühdosen,
Feuerwerkskörper) sind in der Schule verboten.
1.14. Rechtsextremistisches und fremdenfeindliches Verhalten ist untersagt. Die Schule bietet
allen Schüler*innen Schutz vor Rassismus, Antisemitismus, Gewalt und Diskriminierung in
jeder Form.
1.15. Die Nutzerordnung der Computereinrichtungen des OSZ ist unbedingt einzuhalten.
Zuwiderhandlungen haben disziplinarische Maßnahmen zur Folge.